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Zurück zur ÜbersichtGratis-Lieferungen ins EU-Ausland können in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sein
Wenn Waren unentgeltlich (z. B. als Geschenk) an Empfänger im EU-Ausland versendet werden, fällt darauf immer deutsche Umsatzsteuer an. Eine Steuerbefreiung (wie bei normalen Verkäufen) ist hier nicht möglich. Hintergrund dafür ist, dass der Empfänger bei Geschenken im Zielland keine Erwerbssteuer zahlen muss und somit ein unversteuerter Endverbrauch droht, der auszuschließen ist. Die Lieferung muss mit dem deutschen Steuersatz versteuert werden.
Die Finanzverwaltung wendet dies in allen offenen Fällen an, also auch in bereits laufenden Steuerprüfungen an (Az. III C 3 – S 7140/00020/001/048 vom 31.03.2026). Es gibt keine Übergangsfrist. Entscheidend ist, dass tatsächlich ein Eigentumswechsel erfolgt. Sobald die Ware den Besitzer wechselt (z. B. Gewinnspiel-Preis), ist es eine steuerpflichtige unentgeltliche Lieferung. Liegt kein Eigentumswechsel vor, ist zu prüfen, ob ein „innergemeinschaftliches Verbringen“ vorliegt, das bei Vorliegen der Voraussetzungen in Deutschland steuerfrei ist, aber im Bestimmungsmitgliedstaat der dortigen Erwerbsbesteuerung unterliegt. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Unternehmer, der die Waren in den anderen EU-Mitgliedstaat verbringt, eine von diesem Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. hat und das Verbringen ordnungsgemäß erklärt wird.
Nur Warenproben bzw. Muster oder Geschenke bis 50 Euro netto (pro Empfänger/pro Jahr) sieht die Finanzverwaltung als nicht steuerbar an, es entsteht also weder in Deutschland noch in dem anderen Mitgliedstaat Umsatzsteuer. Dabei ist eine ordentliche Dokumentation für die Buchhaltung wichtig (z. B. “Warenmuster”), um bei späteren Prüfungen durch das Finanzamt entsprechend gewappnet zu sein.
Kurz-Check: Was ist zu versteuern?
Sachverhalt: Muster/Geschenke < 50 Euro
Steuerstatus (DE): nicht steuerbar
Voraussetzung/Grenze: Nachweis des Zwecks
Sachverhalt: Geschenke > 50 Euro
Steuerstatus (DE): steuerpflichtig
Voraussetzung/Grenze: keine Befreiung möglich
Sachverhalt: Waren ins eigene Lager (EU)
Steuerstatus (DE): steuerfrei
Voraussetzung/Grenze: USt-IdNr. im Zielland
Sachverhalt: Verkauf an EU-Unternehmer
Steuerstatus (DE): steuerfrei
Voraussetzung/Grenze: USt-IdNr. des Kunden
Sachverhalt: Verkauf an EU-Nichtunternehmer
Überschreitung Geringfügigkeitsschwelle i. H. v. 10.000 Euro prüfen
Hinweis
Bei Fragen bzw. zu Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.
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